UNESCO-Anerkennung | Die Falknerei erhält Anerkennung als "immaterielles Kulturerbe" |
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 |  | Am 16.11.2010 hat das Zwischenstaatliche Komitee der UNESCO, der Weltkulturorganisa- tion, 47 Kulturtechniken, Bräuche und Tradtionen aus aller Welt neu in die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" aufgenommen; darunter auch die Falknerei! Die Falknerei ist damit in elf Staaten, unter anderem Belgien, Frankreich, Spanien und der Tschechische Republik, ein anerkanntes immaterielles Kulturerbe – ein großartiger politischer Erfolg für die internationale Falknergemeinschaft! Nie zuvor war ein Antrag auf Anerkennung als immaterielles Kulturerbe derart multinational eingebracht worden wie am 18. August 2009 der Antrag der Falknerei.
Zum Originaldokument der UNESCO-Anerkennung (5.COM 6.45) - PDF 5,4 MB
Als immaterielles Kulturerbe (oder immaterielles Kulturgut) wird Kulturgut bezeichnet, das nicht stofflicher Natur und damit nicht greifbar ist. Das Übereinkommen zur "Bewahrung des immateriellen Kulturerbes" ist eine noch recht junge Konvention der UNESCO; der zugrundeliegende Vertrag trat am 20. April 2006 in Kraft. Die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" ergänzt die Listen der Weltkultur- und Weltnaturerbestätten sowie des Weltdokumentenerbes und umfaßt kulturelle Ausdrucksformen wie Sprachen, mündliche Literaturformen, Musik, Tanz, Spiele, Rituale, handwerkliche Fähigkeiten, darstellende Künste sowie Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur! Aktuell (Stand November 2010) sind weltweit 213 besonders schützenswerte immaterielle Kulturgüter anerkannt, neben der Falknerei u.a. die Prozession der Riesen und Drachen in Belgien, die Pekingoper, der spanische Flamenco, die Akupunktur oder die französische Küche.
Der Antrag der Falknerei wurde unter Federführung der Vereinigten Arabischen Emirate, insbesondere der staatlichen Kulturbehörde des Emirats Abu Dhabi, ausgearbeitet. Vorausgegangen war eine fast zehnjährige Anstrengung der beiden international tätigen Falknervereinigungen IAF (International Association for Falconry & Conservation of Birds of Prey) und CIC (Internationaler Jagdrat zur Erhaltung des Wildes, Sektion Falknerei) sowie zahlreicher nationaler Falknerorganisationen. Am 20. August 2009 waren es dann Belgien, Frankreich, Katar, Marokko, die Mongolei, Saudi-Arabien, Spanien, Südkorea, Syrien, die Tschechische Republik und die Vereinigten Arabischen Emirate, die den Antrag in Abu Dhabi unterzeichneten und an die UNSECO übergaben. Für alle diese Länder wurde die Anerkennung ausgesprochen. Die jeweiligen Staaten verpflichten sich nun vertragsgemäß, in ihrem Hoheitsgebiet zum Schutz, zum Erhalt und zur Förderung der Falknerei beizutragen. Es sind damit sogar staatliche Fördergelder zur Ausrichtung von großen Falknertagungen oder anderen falknerisch-kulturellen Tätigkeiten, wie Ausstellungen oder Dokumentationen, denkbar.
Da die Konvention zur "Bewahrung des immateriellen Kulturerbes" von Deutschland noch nicht ratifiziert wurde – ein Termin ist auch nicht absehbar, konnte die deutsche Falknerei an diesem großen politschen Erfolg nur bedingt partizpieren. Gleichwohl bedeutet die Anerkennung der Falknerei als immaterielles Kulturerbe in Belgien, Frankreich, der Tschechischen Republik sowie der Slowakei und Österreich (in den beiden letztgenannten Staaten ist die nationale Anerkennung bereits vollzogen), mithin also in fünf Staaten des gemeinsamen Kulturraums Mitteleuropa, auch für benachbarte Falknergemeinschaften, z.B. die deutsche, ein gewichtiges Argument in der politischen Diskussion!
Dieses Fenster der Gelegenheiten gilt es zu nutzen, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewußtsein für die kulturelle Bedeutung der Falknerei zu fördern. Denn, daß die Falknerei auch ein Teil der kulturellen Identität Deutschlands ist, steht außer Frage!
|  |  | Zu den Anfängen und dem Verlauf der UNESCO-Anerkennung sowie den Chancen einer Anerkennung in Deutschland ist in BEIZjagd.de, Heft 7, ein umfangreicher Bericht (vgl. Abb.) erschienen. Diesen können Sie nachfolgend per PDF aufrufen.
Die Falknerei – schon bald ein immaterielles Kulturerbe? - PDF 9,7 MB
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