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| | | | TATSACHEN Deutscher Falkenorden und DJV | | Die Haltung von Greifvögeln durch Falkner fördert den Naturschutz. Eines der weltweit erfolgreichsten Naturschutzprojekte, die Zucht und Wiederauswilderung des Wanderfalken, war nur durch den unermüdlichen Einsatz der Falkner möglich. Allein in Deutschland haben Falkner annähernd eintausend gezüchtete Wanderfalken in die Natur entlassen. Die Wanderfalkenbestände nördlich der Mainlinie gehen überwiegend, in den neuen Bundesländern ausschließlich, auf diese Auswilderung zurück.
Beizjagd ist darüber hinaus eine tierschutzkonforme Jagd. Die möglichen Schmerzen, Leiden oder Schäden an den erlegten und auch bei den entkommenden Beutetieren sind gering. Begleitschäden in der Natur, insbesondere bei Tieren die nicht bejagt werden, sind unbekannt. Die Beizjagd findet insbesondere in befriedeten Bezirken (Friedhöfen, Flughäfen) Anwendung.
Beide Vorwürfe sind unrichtig. Alle für die Beizjagd relevanten Greifvogelarten werden in ausreichendem Umfang gezüchtet. Da jeder Falkner über den Falknerjagdschein registriert ist, jede Greifvogelhaltung einer speziellen Gehegegenehmigung bedarf und jeder Beizvogel gekennzeichnet und registriert sein muss, ist eine absolut ausreichende Kontrolle für die staatlichen Organe möglich, die jeden Missbrauch verhindern kann. Bei Bedarf kann mit molekularbiologischen Methoden ("genetischer Fingerabdruck") die Rechtmäßigkeit von Nachzuchten jederzeit zweifelsfrei festgestellt werden.
Die Beizjagd kann, ordnungsgemäß ausgeübt, sehr wohl auf die beabsichtigte Beutetierart begrenzt werden.
In der Tat stellen entkommene Falkenhybriden eine Gefahr für die frei lebenden Bestände der Saker- und Wanderfalken dar. Aus diesem Grund fordert der DFO - übrigens in einem gemeinsamen Brief mit NABU und AWS - ein Verbot der Zucht und Haltung von Falkenhybriden. Ein Verbot der Beizjagd aus diesem Grunde ist absolut unnötig. Entkommende Beizvögel, die keine Hybriden sind, stellen keine Gefahr dar, weil sie entweder in der autochtonen Population aufgehen, aus der sie stammen (etwa Habicht, der außerdem der Hauptbeizvogel ist), oder keinen Partner finden, wie der amerikanische Harris Hawk.
Greifvögel werden nicht mit der "Hungermethode", sondern mit der "Belohnungsmethode" abgerichtet. Allerdings gehört es zum arttypischen Verhalten von Greifvögeln, dass sie in Zeiten des Überschusses mehr Nahrung zu sich nehmen, als sie aktuell verwerten können. Die Energie wird dann in Fettdepots gespeichert. Ein Greifvogel, auch ein wild lebender Greifvogel, jagt nicht, wenn er übermäßig satt ist. Deshalb ist eine kontrollierte Fütterung, die die Handlungsbereitschaft zum Jagen erhält, aber gleichzeitug vollständig bedarfsdeckend ist, da sie dem arttypischen Verhalten entspricht, auch artgenmäß. Auch Haustiere wie Hunde oder Pferde oder Nutztiere wie Mutterschweine müssen restriktiv, aber bedarfdeckend gefüttert werden. Eine Tierschutzrelevanz ist damit nicht verbunden.
Die Anbindehaltung ohne ausreichenden Freiflug wäre in der Tat tierschutzrelevant. Allerdings wird sie von Falknern, die ihre Vögel fit für die Beizjagd trainieren wollen, nicht praktiziert. So wie ein Sportreiter bestrebt ist, sein Pferd durch möglichst viel Bewegung so zu trainieren, dass es gut laufen oder springen kann, so ist ein Falkner bestrebt, seinen Beizvogel durch ausgedehntes Training so fit zu bekommen, dass der Vogel jagdlich erfolgreich ist. In den von Falknern maßgeblich mitgestalteten "Mindestanforderungen für die Haltung von Greifvögeln und Eulen", die als Gutachten im Auftrag des seinerzeitigen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt wurden, ist denn auch eine Anbindehaltung nur bei gleichzeitigem Freiflug erlaubt. Die erfolgreichen Falkner gehen allerdings über die dort angeführten Mindestanforderungen hinaus.
© Deutscher Jagdschutz-Verband 2003 | | Datum der Veröffentlichung: 18. März 2003 | | | |
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